Zuzahlung Krankenversicherung für chronisch Kranke[zurück]
Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, gilt eine Belastungsobergrenze von 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens.
Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, gilt eine Belastungsobergrenze von 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens.
bisher: | 4444566 |
heute: | 78984 |
bisher: | 15350467 |
heute: | 1083165 |