Zuzahlung Krankenversicherung für chronisch Kranke[zurück]
Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, gilt eine Belastungsobergrenze von 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens.
Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, gilt eine Belastungsobergrenze von 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens.
| bisher: | 4751857 |
| heute: | 386275 |
| bisher: | 28395945 |
| heute: | 14128644 |