Zuzahlung Krankenversicherung für chronisch Kranke[zurück]
Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, gilt eine Belastungsobergrenze von 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens.
Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, gilt eine Belastungsobergrenze von 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens.
bisher: | 4373565 |
heute: | 7983 |
bisher: | 14475011 |
heute: | 207709 |