Pflegestufensätze[zurück]
Übersicht Pflegestufensätze 2010
Nach der Begutachtung durch den MDK und dessen Bestätigung einer vorliegenden Pflegebedürftgkeit, bescheinigt die Pflegekasse eine Pflegestufe.
Danach haben Sie die Wahl zwischen entweder Pflegegeld (d.h. Sie oder von Ihnen Beauftragte erbringen die Hilfeleistung selbst und werden dafür bezahlt) oder einer Pflegesachleistung (d.h. Sie beauftragen z.B. einen ambulanten Pflegedienst mit der Pflegeleistung und dieser wir bezahlt). Eine Alternative dazu ist die sogenannte Kombinationsleistung. Hier handelt es sich um eine Mischform aus Geldleistung und Sachleistung, dabei wird das Pflegegeld anteilig gekürzt.
1. Pflegegeld:
- Pflegestufe 1 = 225,- EURO monatlich
- Pflegestufe 2 = 430,- EURO monatlich
- Pflegestufe 3 = 685,- EURO monatlich
2. Pflegesachleistungen:
- Pflegestufe 0 = 200,- bis 400,- EURO monatlich (1)
- Pflegestufe 1 = 440,- EURO monatlich
- Pflegestufe 2 = 1.040,- EURO monatlich
- Pflegestufe 3 = 1.510,- EURO monatlich
- als Härtefall = 1.918,- EURO monatlich
(1) Damit sind zusätzliche Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz gemeint, die nach einer Begutachtung auch ohne Pflegestufe gewährt werden.
3. Ersatzpflege/Verhinderungspflege für maximal 28 Kalendertage pro Jahr
- Pflegestufe 1
- als Geldleistung 225,- EURO (auf Nachweis bis zum Höchstbetrag)
- als Sachleistung 1.510,- EURO
- Pflegestufe 2
- als Geldleistung 430,- EURO (auf Nachweis bis zum Höchstbetrag)
- als Sachleistung 1.510,- EURO
- Pflegestufe 3
- als Geldleistung 685,- EURO (auf Nachweis bis zum Höchstbetrag)
- als Sachleistung 1.510,- EURO
4. Teilstationäre Tagespflege oder Nachtpflege:
- Pflegestufe 1 = 440,- EURO monatlich
- Pflegestufe 2 = 1.040,- EURO monatlich
- Pflegestufe 3 = 1.510,- EURO monatlich
- als Härtefall = 1.918,- EURO monatlich
5. Vollstationäre Pflege
- Pflegestufe 1 = 1.023,- EURO monatlich
- Pflegestufe 2 = 1.279,- EURO monatlich
- Pflegestufe 3 = 1.510,- EURO monatlich
- als Härtefall = 1.825,- EURO monatlich
6. Kurzzeitpflege
- für Pflegestufe 1-3 = max. 1510,- EURO im Jahr
Die Pflegestufensätze werden entsprechend der Pflegereform (2007) ab 2010 angepasst, dies erfolgt noch einmal 2012.